Patienten, die keine Notfälle darstellen, dürfen hingegen im Fall einer Überlastung der Praxis abgewiesen werden. Du kannst weder die Krankenkasse zwingen, privatärztliche Behandlungen zu ünernehmen oder zu bezuschussen- es gibt genug Allgemeinmediziner in euerer Region- nur vlt. Also muss das Geld, was da ist, unter mehr Ärzte verteilt werden. Der Arzt ist somit verpflichtet, solche Patienten zu behandeln, solange keiner der bereits erwähnten triftigen Gründe vorliegt.Wenn eine Ablehnung des Patienten im konkreten Einzelfall begründet ist, sollten dabei noch folgende Punkte beachtet werden:Eine Ablehnung eines Patienten in einer Notfallsituation oder ohne Grund würde eine Verletzung der berufsrechtlichen Vorgaben bedeuten und könnte ein berufsrechtliches Verfahren nach sich ziehen, an dessen Ende neben einer Verwarnung oder eines Bußgeldes auch – als Ultima ratio – der Entzug der Approbation stehen kann. Verbraucherschützer fordern nun, dass die Bundesregierung endlich ihr neues Wettbewerbsrecht auf den Weg bringt. «Rückführungsmaßnahmen nach Gambia kranken im Grundsatz allein an der praktizierten Rücknahmeverweigerung Gambias», schreibt Strobl, der seinen Brief in Kopie auch gleich auch an Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) und Bundesinnenminister Horst Seehofer (CSU) geschickt hat. Und zum anderen, wenn der Arzt keinen Termin mehr frei hat und durch den zusätzlichen Aufwand die Behandlung anderer gefährden würde, sagt Peter Grieble von der Verbraucherzentrale.Im Notfall darf der Arzt nie ablehnen, er kann sich in einem solchen Fall sogar wegen unterlassener Hilfeleistung angezeigt werden. Allerdings sei zu beachten, dass die Eltern den Behandlungsvertrag abschließen. Beschwerden laufen jedoch intern ab. Mehr Praxen bedeuten mehr Ausgaben. Wenn es Alternativen gibt und das Wartezimmer voll ist, sei es durchaus gerechtfertigt, den Patienten zu einem anderen Arzt zu schicken. Ein Vertragsarzt darf daher einen gesetzlich versicherten Patienten grundsätzlich nicht ablehnen. Liebe Grüße Lene In akuten Notfällen sieht das anders aus und wenn du wirklich als Notfallpatient in die Praxis kämst, würde man dich dann aber trotzdem behandeln. Deshalb sollte man nie abgelehnt werden", findet Peter Grieble, Gesundheitsexperte bei der Verbraucherzentrale Baden-Württemberg. Vor allem dann, wenn der Arzt stattdessen einen anderen Patienten abweisen müsste. Eine Pflicht des Arztes zur Behandlung besteht außerdem in folgenden Fällen:Eine willkürliche oder unsachliche Ablehnung eines kranken Patienten darf durch den Arzt zu keiner Zeit erfolgen. Er kann sich selbstverständlich immer noch aussuchen, wen er als (Stamm-)Patienten aufnimmt und wen nicht. Für den Bundesfinanzminister ist der Corona-Wiederaufbaufonds ein Fortschritt, der sich nicht mehr zurückdrehen lässt: Die EU nehme erstmals gemeinsame Schulden auf, sagt Scholz. Daran entzünden sich viele Streits: "Der Begriff Notfall ist im Zweifelsfall sehr dehnbar ist. Martin Uellner, Hausarzt in Heilbronn und Sprecher der Kreisärzteschaft, hat nach eigener Auskunft noch nie einen Patienten weggeschickt und möchte das auch in Zukunft nicht tun. Wenn Du den Arzt wechselst, dann musst Du, wenn Du krank bist oder Unfall hast, ja eh zuerst einen Termin abmachen. Deshalb darf ein Vertragsarzt gesetzlich versicherte Patienten grundsätzlich nicht ablehnen, erklärt Oliver Erens von der Landesärztekammer Baden-Württemberg.
So etwas wie "Codewörter" gebe es hierbei nicht.
Denn ältere Menschen könnten auch mit einem Taxi zu einem anderen Arzt fahren, sagt Grieble. Wenn ein Arzt eine Notfallbehandlung ablehnt, könne man zudem die Landesärztekammer informieren.
Vermutlich würdet ihr euch selbst nicht als “schwierige” Patienten bezeichnen – aber das heißt nicht, dass es die nicht gibt.
Zu diesem Artikel sind noch keine Kommentare vorhanden. Allerdings kann der Arzt die Behandlung in bestimmten Situationen dennoch abbrechen: Dann, wenn er das Vertrauensverhältnis zum Patienten gestört sieht. Das heißt, die Behandlung des Kindes kann auch dann abgebrochen werden, wenn das Vertrauensverhältnis mit den Eltern gestört ist.Die Kassenärztliche Vereinigung warnt: In den kommenden Jahren könnten rund 500 Arztpraxen in Baden-Württemberg keine Nachfolger finden. Der Heilbronner Hausarzt Martin Uellner findet es gerade auf dem Land moralisch schwierig, einen Patienten.
Genaue Zahlen gibt es nicht. Die Unabhängige Patientenberatung UPD habe kaum Beschwerden in die Richtung. Die großen Online-Plattformen werden immer mächtiger auf dem Markt und das Bundeskartellamt kann nur bedingt dagegen vorgehen.
Diese Verpflichtung endet erst, wenn der Patient dies wünscht. Er ist verpflichtet, diese in jeder Phase der Behandlung zu überprüfen und gegebenenfalls zu korrigieren (vgl. Wenn die Probleme schon länger bestehen, schließe dies einen Notfall in der Regel aus.Dabei kommt es ganz klar auf den Einzelfall an, so Grieble von der Verbraucherzentrale.
Eine Ablehnung von Patienten allein aus dem Grund des Vorliegens einer Infektionskrankheit ist unzulässig. Zuvor hatte die «Schwäbische Zeitung» darüber berichtet. Deshalb kann der Arzt die Behandlung von Privatpatienten auch ohne Grund ablehnen, erklärt Heike Morris, Juristin bei der Unabhängigen Patientenberatung Deutschland. Das ist nun einmal so, da helfen weder Drohungen Richtung Arztpraxen, noch in Richtung Krankenkasse. Bei dieser Gelegenheit kannst Du sagen, Du wärst noch nie in seiner Praxis gewesen, und fragen, ob sie Dich als neuen Patienten aufnehmen. Schade für alle Handballfreunde: Zuschauer sind coronabedingt nicht erlaubt.
Die wenigsten werden sich wohl Gedanken über die rechtlichen Aspekte der Beziehung zwischen Arzt und Patient machen, wenn sie die Arztpraxis mit triefender Nase, schmerzenden Gliedern oder hohem Fieber erreichen. Mein Mann war zu 2 Terminen mit und war auch völlig entsetzt wie man so schlecht planen kann. Allerdings kann der Arzt die Behandlung in bestimmten Situationen dennoch abbrechen: Dann, wenn er das Vertrauensverhältnis zum Patienten gestört sieht.