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Jede Unterschrift zählt!

Damit nimmt das Land eine Vorreiterrolle im ökologischen Landbau ein.Wer in Natur und Landschaft eingreift – etwa durch den Neubau einer Straße oder einen neuen Steinbruch – muss diesen Eingriff ausgleichen (also die gleichen Funktionen und Werte am Eingriffsort wiederherstellen) oder ersetzen (das heißt, ähnliche Funktionen und Werte im selben Naturraum herstellen).

Über die Zulassung von Wirkstoffen wird auf europäischer Ebene entschieden. Nur das führt zu mehr Artenvielfalt und Biodiversität!

Im Privatwald wollen wir die Förderung aus öffentlichen Mitteln auf die Anpflanzung heimischer Baumarten beschränken. Volksbegehren Artenvielfalt . Soweit die Theorie. Säule genug Geld zur Verfügung, um die Landwirtschaft für Maßnahmen des Naturschutzes zu honorieren. Das Volksbegehren Artenschutz hat für Zwist zwischen NABU und Landesregierung gesorgt. In Absatz 4 betonen wir, dass die zusätzliche Absenkung des Wasserstandes im Feuchtgrünland und auf Moor- und Anmoorstandorten keine ordnungsgemäße landwirtschaftliche Nutzung darstellt und machen auch damit die Regelungen des § 5 des Bundesnaturschutzgesetzes faktisch vollziehbar.Mit unseren Vorgaben greifen wir zum Teil erheblich in die landwirtschaftliche Nutzung ein. Durch die weitere Nutzung stimmen Sie der Verwendung von Cookies zu. Die niedersächsischen Grünen und der NABU Niedersachsen sind die wesentlichen Treiber dieses Volksbegehrens. Deshalb wollen wir, dass in den Vogelschutzgebieten, die zum Schutz der genannten Brutvögel als solche ausgewiesen wurden, zwischen dem 20.3. und 15.6. keine Bearbeitung (walzen, schleppen, mähen) stattfindet. Landwirtinnen und Landwirte, die durch Naturschutzauflagen Ertragseinbußen haben, müssen dafür auch entschädigt werden. Firma Jacobs übergibt ehemalige Sandgrube an NABU-Stiftung Ansprechpartner sind hier zu finden: Achten Sie deshalb darauf, dass auf jedem Unterschriftenbogen nur Menschen aus der gleichen (Einheits- oder Samt-)Gemeinde unterschreiben!Sie können auch einfach unsere Unterschriftenbögen bestellen über das Nein. Warum das „Volksbegehren Artenvielfalt“ der falsche Weg ist Die Ini... tiierung eines „Volksbegehrens Artenvielfalt“ in Niedersachsen sorgt für Unmut bei den Landwirten im Land. Sie nutzen stattdessen Mittel mineralischen, tierischen, pflanzlichen oder mikrobiellen Ursprungs.Grundsätzlich liegt das Thema Pestizide nicht in der Zuständigkeit der Bundesländer. Es bleibt jedoch immer die freie Entscheidung der einzelnen Landwirt*innen, ob sie ihren Betrieb auf Ökolandbau umstellen oder nicht. In Natura-2000-Gebieten (EU-Vogelschutzgebiete und FFH-Gebiete), die nicht gleichzeitig als Naturschutzgebiete ausgewiesen sind, gilt das Verbot jedoch grundsätzlich nur auf Grünlandflächen. Vielen Dank für die zahlreichen Meldungen! März auf einer Pressekonferenz in Hannover das für Niedersachsen geplante Volksbegehren „Artenvielfalt.Jetzt!“ vorgestellt. Wofür das Land nicht zuständig ist, kann deshalb nicht Gegenstand eines Volksbegehrens sein.In den Bereichen des Naturschutz- und des Wasserrechts gibt es mit dem Bundesnaturschutzgesetz und dem Wasserhaushaltsgesetz jeweils bundesgesetzliche Regelungen, von denen die Bundesländer in vielen Bereichen abweichen können – aber nicht überall: Es gibt auch sogenannte abweichungsfeste Regelungen im Bundesrecht – im Naturschutzgesetz betrifft das zum Beispiel die Umsetzung der Flora-Fauna-Habitat- (FFH-) und Vogelschutzrichtlinie der EU.Sicherlich bis zum Frühjahr 2021. Der Bund erlaubt es aber den Ländern, für Schutzgebiete abweichende Regelungen zu treffen – diese Möglichkeit nutzen wir.Bisher setzt die EU-Agrarpolitik vor allem auf Fläche: So wird der weitaus größte Teil der Agrarfördermittel als sogenannte Direktzahlungen pro Hektar landwirtschaftlich genutzter Fläche eines Betriebes ausgezahlt – unabhängig von der der Art der Bewirtschaftung. Viele Arten in Niedersachsen sind gefährdet oder vom Aussterben bedroht: Insekten genauso wie Wirbeltiere und heimische Wildpflanzen. Was wir brauchen ist kein Gießkannenprinzip nach Fläche, sondern Ziel muss es sein, Leistungen für Umwelt- und Naturschutz zu belohnen.