1 S. 2, Art. Um Feindbilder nicht ungewollt zu verschärfen, muss Schule ihr Handeln im Konflikt neu reflektieren. Was dann folgte, war das, was so oft nicht stattfindet: die offene Kontroverse, die Realität von Demokratieerziehung, in der Intoleranz, Vorurteile, Ungleichheitsvorstellung und den Grundrechten widersprechende Positionen geäußert und vertreten wurden.„Der ist selbst schuld.“ – „Das ist nicht die richtige Religion.“ – „Es gibt nur einen Allah.“ – „Der ist Jude, die sind selbst nicht demokratisch. 19 Abs. „Sollten muslimische Lehrerinnen, die ein Kopftuch tragen möchten, dies jetzt in der Schule tun?“ lautet die Eingangsfrage, die darauf ausgerichtet ist, die Gratwanderung zwischen Assimilation und Eigenständigkeit mit Bezug auf Grundrechte auszuloten.
9 GG i. V. m. Art. 1 GGStatthaftigkeit einer FFK analog und einer Feststellungsklage / Voraussetzungen von § 29 Abs. 14 GG. 101 Abs. 1 GG / Rechtskraft und Bindungswirkung von BVerfG-Enstcheidungen / Sonderabgaben mit Finanzierungswirkung / WarenverkehrsfreiheitUrteilsverfassungsbeschwerde / Drittwirkung von Grundrechten / staatliche Schutzpflichten / spezifische Verletzung von Verfassungsrecht / Beschwerdebefugnis von juristischen Personen / Art. 12 GG / Art. 9 GG i. V. m. Art. 1 GG i. V. m. Art. 14 GG / Art. 38 Abs. 1 Satz 2 GGSubsidiarität der Verfassungsbeschwerde bei Strafgesetzen und Ordnungswidrigkeiten / Schutzbereich von Art. 87a Abs. 3 S. 1 GG / Art. 2 GewO „gute Sitten“ / Art. 3 GG / Art. 2 Abs. 12 GG / Art. 1 ASOG / Beiladung (§ 65 VwGO) / Art. 101 Abs. Die Diskussion in der Lerngruppe führte zu der gewünschten Konfrontation zwischen ihren Mitgliedern:Das Vorgehen der Lehrerin, mit der Kopftuchfrage zunächst einen gruppenbildenden Prozess anzustoßen, von dem sie annahm, dass sie einen Konsens in der Klasse schaffen würde, war sinnvoll. 2 Abs. 101 Abs. 5 Abs. 14 GGVB / Art. IX. Daraus ergeben sich Ängste gegenüber den mit anderen Werten verbundenen Kontexten. Bezogen auf Elternkooperation im interkulturellen bzw.
Die Atmosphäre in der Lerngruppe ist offen, und es kommt zu einer lebhaften Debatte. 14 GG / Art. 137 Abs. 12 GG / Art. 5 WRV / Art. 1 GGVB / Art. 1 GG (grundrechtliche Schutzpflichtverletzung)Jedermann- und Kommunalverfassungsbeschwerde einer Gemeinde / Grundrechtsträgerschaft juristischer Personen des öffentlichen Rechts / Art. 1 GG / allgemeines PersönlichkeitsrechtVerfassungsbeschwerde / Vorabentscheidung / Schutzpflichten / Art.
9 GG / Gefahr für die öffentliche Sicherheit nach § 17 ASOG / Polizeipflichtigkeit nach § 13 und § 16 ASOGFFK analog / Versammlungsbegriff von Art. 1 GG - Schutz von Ehe und Familie. 4 Abs. 3 S. 1 GG / Art. 12 GG / Art. 4 Abs. 12 GG / Art.
8 GG/VersG / Erlaubnisfreiheit von Versammlungen / Voraussetzungen von § 15 VersGBeteiligtenfähigkeit von Parteien / Subsidiarität der Verfassungsbeschwerde nach erfolglosem Eilverfahren / Versammlungsverbot bei Gefahr für öffentliche Ordnung / verfassungskonforme Auslegung der §§ 15 Abs. 87a Abs. Art. • Die Schülerinnen und Schüler analysieren aktuelle und historische Fallbeispiele, um Span-nungsverhältnisse zwischen einzelnen Grund- und Menschenrechten zu beurteilen. 6 GG) / Verwaltungskompetenz (Art. 5 WRV / Art. 6 Abs. 3 GG / Art. Der Perspektivwechsel zu den Folgen von Diskriminierung aus religiösen Gründen war geglückt. 2 GG) / Art. 5 Abs. 12 GG / Art. (Metho-denkompetenz, Urteilskompetenz) • Inhalte: Spannungsverhältnisse zwischen einzelnen Grund- und Menschenrechten, z. 103 Abs.
Das Recht auf Glaubensfreiheit nach Artikel 4 des Grundgesetzes wird von keinem und keiner Lernenden bestritten.
14 GGKein "Superrevisionsgericht" / Grundrechtsfähigkeit juristischer Personen / Ausstrahlungswirkung der Grundrechte / "allgemeines Gesetz" iSv Art. Art. „Zwischenentscheidungen“ / Art. 1 GG / Art. 12 GG / Art. 1 S. 2 GG i.V.m. 103 Abs. Und was muss die Schule in der Einwanderungsgesellschaft leisten? 1 GG / Art. 87 Abs. 1 S. 2 GG; BVerfSchG als hinreichend bestimmte Rechtsgrundlage; Abwägung im Rahmen der Angemessenheit; Verstoß gegen Art. 2 S. 1 GGVB / Art. transkulturellen Kontext gibt es erheblichen Bedarf, wobei sowohl die institutionelle Seite als auch die Elternschaft sich in einen kritischen Dialog über Schule in der Migrationsgesellschaft begeben müssten.„Es gibt keine Demokratie ohne Demokraten“ – die Aussage von Himmelmann wirft die Frage auf, wie sicher Lehrkräfte in Fragen von Demokratieentwicklung und politischer Bildung sind.Eines ist klar: Schule an der Schnittstelle von Demokratie als Staatsform und Demokratie als gesellschaftlicher Lebensform in der Migrationsgesellschaft braucht vom Konzept der Demokratie überzeugte Demokrat/innen als Lehrkräfte und Mitarbeiter/innen. 1 GG / allgemeines PersönlichkeitsrechtVB / Art.
Art.