Als die Bürger sich in die Unterschriftenlisten eintrugen, hätten sie mithin für die Beibehaltung der geltenden Rechtslage votiert, die ihnen in ihren praktischen Auswirkungen geläufig gewesen sei. Um die angekündigte Rückkehr zum vormaligen Rechtszustand herbeizuführen, hätte letztlich ein Änderungsgesetz entworfen werden müssen, mit dem das erstrebte Ziel tatsächlich hätte erreicht werden können. S. 303), zuletzt geändert durch Art. Anders als früher (§ 16 KiTaG a. F.) werden die Finanzhilfen des Landes aber nicht mehr direkt mit dem jeweiligen Träger der Einrichtung abgerechnet, sie sind auch nicht mehr unmittelbar zweckgebunden. 7 des Haushaltsbegleitgesetzes 1999 die Bestimmungen über die Finanzierung von Tageseinrichtungen im 4. 36 - Änderung der §§ 3 und 22 des NVAbstG vom 23. Die Abstimmungsunterlagen sind zwei Jahre aufzubewahren und danach zu vernichten. Denn den Initiatoren eines Volksbegehrens fehlt häufig die Möglichkeit, die mit ihrem Gesetzentwurf verbundenen Kosten exakt zu errechnen; ihnen steht anders als der Regierung bzw.
Würde nun das Volksgesetz so wie im Text vorgesehen in Kraft treten, hätte dies die Erhöhung der Quote auf 25% zur Folge.
gültige Eintragungen vorliegen. Ist die Zulässigkeit des Volksbegehrens festgestellt worden, so macht die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter die Entscheidung im Niedersächsischen Ministerialblatt bekannt. 3 KiTaG ein neuer Satz 3 angefügt worden, wonach "in der Regel" die Gruppen der sog. 2 NFAG als Grenze der Volksgesetzgebung im Sinne der Verfassung gesehen. Dass das Parlament die Kosten ggf. Volksbegehren eingebrachten Gesetzentwurf mit nicht nur unwesentlichen Aus § 16 Abs. Niedersächsischen Ministerialblatt bekanntzumachen. § 13 NVAbstG, Unterschriftenbögen § 14 NVAbstG, Vertreterinnen und Vertreter § 15 NVAbstG, Anzeigeverfahren § 16 NVAbstG, Eintragung in die Unterschriftenbögen § 17 NVAbstG, Einreichung und Auswertung der Unterschriftenbögen § 18 NVAbstG, Ungültigkeit von Eintragungen § 19 NVAbstG, Entscheidung über die Zulässigkeit des Volksbegehrens
Anzugeben sind mindestens der Vor- und Familienname und die Postanschrift. Zwar kann nicht davon ausgegangen werden, dass bei einem Verweis auf eine Fundstelle im Gesetz- und Verordnungsblatt jeder Bürger, bevor er seine Unterschrift leistet, Einsicht in den in Bezug genommenen Text nimmt und sich anhand dessen die Gesetzeslage vergegenwärtigt, sodass er bei seiner Stimmabgabe in voller Kenntnis jeder Einzelheit der Ziele des Volksbegehrens handelt. 2b des Haushaltsbegleitgesetzes 1999 ist insoweit in § 1 Abs. § 16 Eintragung in die Unterschriftenbögen (1) 1 Die Personen, die das Volksbegehren unterstützen wollen, sind auf den Unterschriftenbögen mit leserlicher Angabe des Vor- und Familiennamens, des Geburtsdatums und der Hauptwohnung einzutragen und müssen … Umsetzungsbestimmungen notwendig sein sollten, handelt es sich in der Sache um eine Vollzugsregelung zum Ausgleich des Haushalts. 20%-Regelung im Haushaltsbegleitgesetz 1995.
12 des Gesetzes vom 28. Juni 2000 beschlossen, von einer Äußerung im anhängigen Verfahren abzusehen. Die Wiedereinführung direkter Personalkostenzuschüsse bedeute insoweit eine entsprechende Doppelbelastung, die frühestens im Rahmen einer Neuordnung der Finanzierung ab dem Jahre 2001 kompensiert werden könne. 48 Abs. (1) Die Absicht, Unterschriften für eine Volksinitiative zu sammeln, ist schriftlich bei der Landeswahlleiterin oder dem Landeswahlleiter anzuzeigen.
Bezogen auf den Zeitpunkt der Festlegung des Musters für den Unterschriftenbogen bedeute dies, dass das Gesetz in der Fassung gelten solle, die zu diesem Zeitpunkt noch gegolten habe; nehme man den Wortlaut ernst, dann würde ein Gesetz mit diesem Inhalt an der Rechtslage nichts ändern. 3 Satz 1 der Niedersächsischen Verfassung). Ordnungswidrig handelt, wer ohne wichtigen Grund eine ehrenamtliche Tätigkeit für Aufgaben nach diesem Gesetz ablehnt oder sich den Pflichten einer solchen ehrenamtlichen Tätigkeit entzieht. Hier liegt jedoch unstreitig ein Redaktionsversehen vor.
(3) Im Übrigen gelten die Vorschriften des Landtagswahlrechts über die Feststellung von Wahlergebnissen entsprechend. (2) Der Landeswahlausschuss stellt in gleicher Weise das Abstimmungsergebnis für das ganze Land fest und gibt es öffentlich bekannt. (1) Für die Durchführung eines Volksentscheids sind, soweit erforderlich, Abstimmungsorgane in entsprechender Anwendung der Vorschriften des Niedersächsischen Landeswahlgesetzes über die Wahlorgane zu bilden. Durch Art. 3 Satz 2 der Niedersächsischen Verfassung).
(1) Abstimmungsgebiet ist das Land. a) Es ist unerheblich, dass der Gesetzentwurf keine näheren Regelungen im Hinblick auf das Haushaltsbegleitgesetz vom 21.
(4) Die Landeswahlleiterin oder der Landeswahlleiter teilt den Vertreterinnen und Vertretern auf Verlangen alle zwei Monate bis zur Feststellung nach § (1) Die Eintragung einer Person in einem Unterschriftenbogen ist ungültig, wenn Die Landesregierung übersehe, dass der Gesetzentwurf auf die "Fortgeltung" des bis zum 31.
Die den Gemeinden nach diesem Gesetz oder einer hierzu ergangenen Verordnung obliegenden Aufgaben werden für Gemeinden, die einer Samtgemeinde angehören, von der Samtgemeinde erfüllt. Die Zulässigkeit des Volksbegehrens lasse sich nicht durch eine Zulassung mit Änderungen (§ 21 NVAbstG) herbeiführen. S. 303), zuletzt geändert durch Art. Mai 1996 (Nds. 1 Satz 2 NV liege nicht vor. GVBl. Kinder und Familien in Niedersachsen brauchen verlässliche gesetzliche Rahmenbedingungen! 1 Nr. 1 der Niedersächsischen Verfassung).