(2) Die Anzeigepflicht besteht auch dann, wenn der Nachbar
im Rohbau fällig. § 19 Absatz 2 gilt entsprechend. In der Bekanntmachung nach Satz 1 ist darauf hinzuweisen,(7) Bei der Errichtung, Änderung oder Nutzungsänderungist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nach den hierfür geltenden immissionsschutzrechtlichen Bestimmungen durchzuführen, wenn sie innerhalb eines Achtungsabstands eines Betriebsbereichs im Sinne des § 3 Absatz 5a des Bundes-Immissionsschutzgesetzes liegen, es sei denn, die Immissionsschutzbehörde hat bestätigt, dass sich das Vorhaben außerhalb des angemessenen Abstands des Betriebsbereichs befindet. Sind sie höher, so muß der Abstand An und in Verkehrsflächen liegende Abdeckungen müssen gegen unbefugtes Abheben gesichert sein. Recht darf dann erst nach Leistung der Sicherheit ausgeübt werden.
(3) Fensterbrüstungen von Flächen mit einer Absturzhöhe bis zu 12 Meter müssen mindestens 0,80 Meter, von Flächen mit mehr als 12 Meter Absturzhöhe mindestens 0,90 Meter hoch sein.
zu erstatten. dem das abgerissene Bauwerk stand, die durch den Abriß an der Nachbarwand Die übrigen Prüfberichte müssen der Bauaufsichtsbehörde vor Baubeginn vorliegen. (1) Mit Aufschichtungen von Holz, Steinen, Stroh und (7) Die Gemeinde kann, soweit die Voraussetzungen des § 15 Absatz 1 Satz 2 des Baugesetzbuchs vorliegen, durch örtliche Bauvorschrift bestimmen, welche der nach § 61 genehmigungsfreien Vorhaben spätestens einen Monat vor Durchführung des Vorhabens der Gemeinde anzuzeigen sind. genannten Einfriedungsart. Bauwerk mindestens 3 m Abstand einhalten. Somit muss ein Abstand von 3m zur Grenze eingehalten werden.Sehe ich ähnlich - Harry hatte es auch schon in #3 gesagt:Schon ab 1cm Abstand zählt es nicht mehr als Einfriedung, wenn genau auf der Grenze schon eine andere Einfriedung vorhanden ist.Die Stadt hat Ihnen doch schon einen Wink mit dem Zaunpfahl gegeben (siehe #22): Schwenken Sie von Sichtschutzzaun auf Sichtschutzhecke um.Für 60€ beurteilt einer unserer Partneranwälte diese Sache. (7) Dächer von Anbauten, die an Außenwände mit Öffnungen oder ohne Feuerwiderstandsfähigkeit anschließen, müssen innerhalb eines Abstands von 5 Meter von diesen Wänden als raumabschließende Bauteile für eine Brandbeanspruchung von innen nach außen einschließlich der sie tragenden und aussteifenden Bauteile die Feuerwiderstandsfähigkeit der Decken des Gebäudeteils haben, an den sie angebaut werden.
die gemeinsame Benutzung und Unterhaltung der Einfriedung auch dann die 1 UmweltHG ist bei der Beschädigung eines angepflanzten nicht ein Minderwert des Gehölzes selbst, sondern nur eine durch seine Beschädigung bewirkte Wertminderung des Grundstücks Ist durch eine Beschädigung eine geringere Lebensdauer des Gehölzes zu erwarten, führt das noch nicht zu einer Wertminderung des Grundstücks.
(6) Für raumlufttechnische Anlagen und Warmluftheizungen gelten die Absätze 1 bis 5 entsprechend. Diese Behälter sowie feste Brennstoffe sind so aufzustellen oder zu lagern, dass keine Gefahren oder unzumutbaren Belästigungen entstehen.
50 cm wenn es keine andere Regelung gibt.
1,25 m hoch Hessen, Rheinlandpfalz, Saarland, Schleswig-Holstein und Thüringen: jeweils ein ca. 7a BbgBO baugenehmigungsfrei.Jedoch darf man so einen Sichtschutz nach § 6 Abs. (2) Zur Durchführung von Maßnahmen im Sinne des Mit dem Hinweis kann man aber ggf. 2 entsprechend. 2 entsprechend. Notwendige Flure sind nicht erforderlich(2) Notwendige Flure müssen so breit sein, dass sie für den größten zu erwartenden Verkehr ausreichen. Werden Anlagen im Widerspruch zu öffentlich-rechtlichen Vorschriften genutzt, kann diese Nutzung untersagt werden. 305/2011 zu berücksichtigen.
Überbau begünstigten Grundstücks die Wärmedämmung in einem ordnungsgemäßen Unterhaltungsarbeiten auf dem Nachbargrundstück vorübergehend
Brandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, DächerNicht überbaute Flächen der bebauten Grundstücke, KinderspielplätzeAllgemeine Anforderungen für die Verwendung von BauproduktenAnforderungen für die Verwendung von CE-gekennzeichneten BauproduktenNachweis der Verwendbarkeit von Bauprodukten im EinzelfallÜbereinstimmungserklärung der Herstellerin oder des HerstellersBrandverhalten von Baustoffen und Bauteilen; Wände, Decken, DächerAllgemeine Anforderungen an das Brandverhalten von Baustoffen und BauteilenLeitungsanlagen, Installationsschächte und InstallationskanäleFeuerungsanlagen, sonstige Anlagen zur Wärmeerzeugung, BrennstoffversorgungNotwendige Stellplätze und notwendige Abstellplätze für FahrräderAufgaben und Befugnisse der Bauaufsichtsbehörden sowie der amtsfreien GemeindenGeltungsdauer der Baugenehmigung und des Vorbescheides
durchgeführt werden.
§ 44 Die störende Häufung von Werbeanlagen ist unzulässig.
Die Erlaubnis nach § 18 der Betriebssicherheitsverordnung schließt eine Baugenehmigung mit ein.
Sofern nichts anderes vereinbart Sie (2) Hat die Entwurfsverfasserin oder der Entwurfsverfasser auf einzelnen Fachgebieten nicht die erforderliche Sachkunde und Erfahrung, so sind geeignete Fachplanerinnen oder Fachplaner heranzuziehen. Für den erhöhten Teil der
2 Leitungen in einer ihrem Vorhaben Rechnung tragenden und technisch vertretbaren
(1) An Sonderbauten können im Einzelfall zur Verwirklichung der allgemeinen Anforderungen nach § 3 Satz 1 besondere Anforderungen gestellt werden. (4) Die Absicht, die Rechte nach den Absätzen 2 und 3 Bauteil, dem der Eigentümer des Nachbargrundstücks schriftlich Satz 1 findet keine Anwendung, soweit Bebauungspläne oder andere Satzungen Festsetzungen zu den nicht überbauten Flächen treffen. (1) Wer zur Einfriedung allein verpflichtet ist, ist zur
(6) Die Bestimmungen des Staatshaftungsgesetzes und des § 38 Absatz 1 Buchstabe b des Ordnungsbehördengesetzes finden keine Anwendung. der Anzeige verlangen, die Grenzwand so zu gründen, daß bei der